BR-STEINTEPPICHE GMBH

BR-Steinteppiche GmbH – Stand September 2026

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für Sanierungs- und Werkleistungen der BR-Steinteppiche GmbH an Balkonen, Terrassen, Loggien, Treppen, Podesten und vergleichbaren Flächen.

2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus Angebot, Auftragsbestätigung, vereinbarten Nachträgen und der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

3. Diese AGB gelten nicht für reine Warenkäufe im Online-Shop; hierfür gelten die gesonderten Shop-AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsabgrenzung

1. BR-Steinteppiche führt ausschließlich die im Vertrag bezeichneten Arbeiten aus. Arbeiten an nicht genannten Bauteilen oder Schichten sind nicht geschuldet.

2. Bei einer als Oberflächensanierung bezeichneten Leistung wird auf dem vorhandenen, geeigneten Bestandsuntergrund ein mehrschichtiges BR-Oberflächensystem hergestellt. Die vliesarmierte PU-Systemschicht kann innerhalb dieses Aufbaus dem Schutz des Untergrundes sowie der Ableitung bzw. Abweisung von Oberflächenwasser dienen.

3. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich die Herstellung oder Erneuerung einer Bauwerksabdichtung nach DIN 18531 vereinbart ist, ist eine solche Bauwerksabdichtung nicht Gegenstand der Leistung. Eine im Bestandsaufbau vorhandene, verdeckte Abdichtung wird dann nicht freigelegt, geprüft oder erneuert.

4. Wird im Einzelfall ausdrücklich eine Bauwerksabdichtung nach DIN 18531 vereinbart, bestimmen das konkrete Angebot, die vereinbarte Systemausführung sowie die anwendbaren technischen Vorgaben den geschuldeten Leistungsumfang.

§ 3 Bestandsuntergrund und Prüfungen

1. Voraussetzung der Ausführung ist ein ausreichend fester, tragfähiger und für den vereinbarten Systemaufbau geeigneter Untergrund.

2. Die Prüfung des Bestands erfolgt im Rahmen der vereinbarten Leistung und der ohne zerstörende Eingriffe zugänglichen Bereiche. Verdeckte Bauteile, unter Estrich oder Belägen liegende Schichten sowie nicht sichtbare Abdichtungen werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht geöffnet oder untersucht.

3. Werden nach Arbeitsbeginn zuvor nicht erkennbare Schäden, Hohlstellen, Feuchtigkeit, ungeeignete Altbeschichtungen oder sonstige Umstände festgestellt, die zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen, wird der Auftraggeber informiert. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden grundsätzlich erst nach Vereinbarung ausgeführt.

§ 4 Gefälle, Entwässerung und Bestand

1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird das vorhandene Gefälle übernommen. Die Herstellung, Änderung oder Korrektur eines konstruktiven Gefälles ist nicht Bestandteil der Leistung.

2. Vorhandene Abläufe, Rinnen, Anschlüsse und sonstige Entwässerungseinrichtungen werden nur geändert oder erneuert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 5 Wand-, Sockel- und Anschlussbereiche

1. Wand-, Sockel-, Rand- und Anschlussbereiche werden entsprechend der Leistungsbeschreibung an die vorhandenen baulichen Gegebenheiten angearbeitet.

2. Bei einer reinen Oberflächensanierung stellt die Hochführung der PU-Systembeschichtung keinen Abdichtungsanschluss nach DIN 18531-5 dar. Eine bestimmte Anschlusshöhe wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

3. Bei ausdrücklich vereinbarter Bauwerksabdichtung nach DIN 18531 werden die geschuldeten Anschlussdetails nach der konkret vereinbarten Ausführung hergestellt.

§ 6 Marmor-Steinteppich / Naturstein

1. Marmor ist ein Naturprodukt. Unterschiede in Farbe, Körnung, Struktur, Maserung und Erscheinungsbild sind möglich. Muster und Abbildungen dienen der Orientierung.

2. Der Marmor-Steinteppich wird handwerklich hergestellt. Geringfügige material- und handwerksbedingte Abweichungen in Struktur, Oberfläche und Maß stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird und die Abweichung technisch bzw. handwerklich hinzunehmen ist.

§ 7 Profile, Tropfbleche und Bauteile

1. Tropfbleche, Abschlussprofile, Treppenkantenprofile und vergleichbare Bauteile werden nur in dem im Angebot genannten Umfang montiert. Vorhandene Bauteile, die nicht Bestandteil des Angebots sind, werden nicht automatisch erneuert.

§ 8 Witterung und Ausführungstermine

1. Die Verarbeitung der eingesetzten Materialien setzt geeignete Witterungs-, Temperatur- und Untergrundbedingungen voraus.

2. Bei Regen, Frost, ungeeigneten Temperaturen, zu hoher Untergrundfeuchtigkeit oder sonstigen Umständen, die eine fachgerechte Verarbeitung beeinträchtigen, darf die Ausführung verschoben oder unterbrochen werden. Soweit BR-Steinteppiche die Verzögerung nicht zu vertreten hat, begründet dies keinen Verzug.

§ 9 Mitwirkung des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber sorgt für freien und sicheren Zugang zu den Arbeitsflächen und entfernt bewegliche Gegenstände, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Dem Auftraggeber bekannte Besonderheiten, Vorschäden, Feuchtigkeitsprobleme oder sonstige für die Ausführung relevante Umstände sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.

3. Soweit für die Arbeiten erforderlich und vereinbart, sind geeignete Strom- und Wasseranschlüsse zugänglich bereitzustellen.

§ 10 Vergütung, Anzahlung und Fälligkeit

1. Die Vergütung richtet sich nach Angebot/Auftragsbestätigung. Vereinbarte Anzahlungen und Zahlungspläne ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.

2. Zusatzleistungen, die nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, werden nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich vergütet. Gesetzliche Rechte auf Abschlagszahlungen bleiben unberührt.

§ 11 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

1. Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers werden hinsichtlich Ausführung, Vergütung und gegebenenfalls Terminfolgen gesondert vereinbart.

2. Werden während der Ausführung zusätzliche, bei Vertragsschluss nicht erkennbare Maßnahmen erforderlich, informiert BR-Steinteppiche den Auftraggeber vor Ausführung, soweit nicht sofortige Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

§ 12 Abnahme

1. Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung ist das Werk abzunehmen, wenn es vertragsgemäß hergestellt ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften nicht verweigert werden.

2. BR-Steinteppiche kann nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Anforderungen an eine Abnahmefiktion beachtet.

3. Bei der Abnahme festgestellte Beanstandungen sollen im Abnahmeprotokoll dokumentiert werden.

§ 13 Mängelrechte und Garantie

1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. BR-Steinteppiche ist Gelegenheit zu geben, einen behaupteten Mangel zu prüfen und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Nacherfüllung vorzunehmen.

2. Eine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende selbstständige Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Garantie vereinbart ist.

§ 14 Widerrufsrecht von Verbrauchern

1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, insbesondere bei bestimmten Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

2. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

3. Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen werden, wird hierzu eine gesonderte Erklärung eingeholt. Gesetzliche Regelungen zum Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.

§ 15 Kündigung / Vertragsbeendigung

1. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Vergütungs- oder Ersatzansprüche im Fall einer Vertragsbeendigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den konkreten Vertragsumständen.

2. Eine pauschale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht vereinbart.

§ 16 Haftung

1. BR-Steinteppiche haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für bereits vorhandene Mängel oder Schäden des Bestandsbauwerks wird nicht allein dadurch übernommen, dass Arbeiten auf oder an dem betreffenden Bauteil ausgeführt werden.

2. Die Verantwortlichkeit für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung von BR-Steinteppiche verursacht werden, bleibt unberührt.

§ 17 Foto-, Video- und Liveaufnahmen

1. BR-Steinteppiche ist berechtigt, während der Ausführung sowie nach Fertigstellung Foto- und Videoaufnahmen des Bauvorhabens, der ausgeführten Arbeiten, des Arbeitsablaufs und des Arbeitsergebnisses anzufertigen und diese zu Dokumentations-, Referenz-, Werbe- und Social-Media-Zwecken zu verwenden und zu veröffentlichen. Dies gilt auch für Liveübertragungen des Arbeitsablaufs und des Bauvorhabens, soweit keine Personen ohne erforderliche Einwilligung identifizierbar dargestellt und keine schutzwürdigen privaten Bereiche oder personenbezogenen Informationen veröffentlicht werden.

2. Der Auftraggeber wird gebeten, BR-Steinteppiche vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich in Textform mitzuteilen, wenn Foto- oder Videoaufnahmen, deren Veröffentlichung oder Liveübertragungen des Bauvorhabens nicht gewünscht sind. Ein solcher Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Durchführung des beauftragten Sanierungsauftrags.

3. Die vorstehende Regelung bezieht sich auf die Darstellung des Bauvorhabens, der Arbeiten und des Arbeitsergebnisses. Hausnummern, Namensschilder, Kfz-Kennzeichen und vergleichbare personenbezogene oder zur Identifizierung geeignete Informationen werden nicht gezielt veröffentlicht.

4. Aufnahmen oder Liveübertragungen, auf denen der Auftraggeber, Bewohner, Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige Personen erkennbar sind, werden nur veröffentlicht bzw. live übertragen, soweit hierfür eine erforderliche gesonderte Einwilligung der betroffenen Person(en) oder eine andere ausreichende Rechtsgrundlage vorliegt. Eine solche Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Durchführung der beauftragten Sanierungsarbeiten. Gesetzliche Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

5. Soweit der Auftraggeber der Veröffentlichung bzw. Liveübertragung des Bauvorhabens widerspricht, wird BR-Steinteppiche diesen Widerspruch für zukünftige Aufnahmen und Veröffentlichungen des betreffenden Bauvorhabens berücksichtigen. Bereits rechtmäßig erfolgte Veröffentlichungen bleiben von gesetzlichen Ansprüchen und Rechten unberührt.

§ 18 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

1. Der Vertrag kommt nach Maßgabe des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen werden Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden.

2. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen und Nachträge, (2) Angebot/Auftragsbestätigung einschließlich Leistungsbeschreibung, (3) diese AGB.

§ 19 Verbraucherbauverträge

1. Soweit ein Vertrag im Einzelfall als Verbraucherbauvertrag im Sinne der gesetzlichen Vorschriften einzuordnen ist, gelten die hierfür zwingenden Sonderregelungen. Diese AGB schränken zwingende Verbraucherrechte nicht ein.

§ 20 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

1. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt.

2. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der BR-Steinteppiche GmbH als Gerichtsstand vereinbart werden.

B. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Diese Vorlage ist für Fälle gedacht, in denen bei einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht für einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag besteht. Vor Verwendung anwaltlich prüfen und mit vollständigen Unternehmensdaten ergänzen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Unternehmen BR-Steinteppiche GmbH
Anschrift ____________________________________________
E-Mail ____________________________________________
Telefon (optional) ____________________________________________

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen die von Ihnen erhaltenen Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzuzahlen. Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

An BR-Steinteppiche GmbH, ____________________________________________
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über folgende Sanierungs-/Werkleistung:
Leistung / Objekt ____________________________________________________________
Vertrag geschlossen am ________________________
Name Verbraucher ____________________________________________________________
Anschrift Verbraucher ____________________________________________________________
Datum ________________________
Unterschrift (nur bei Papier) ____________________________________________________________

 

C. Ausdrückliches Verlangen zum Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist

Nur verwenden, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Kunde ausdrücklich einen Arbeitsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist wünscht.

Auftraggeber ____________________________________________________________
Bauvorhaben / Objekt ____________________________________________________________
Auftragsnummer ____________________________________________________________
Geplanter Arbeitsbeginn ________________________

Ich verlange ausdrücklich, dass die BR-Steinteppiche GmbH bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt.

Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf nach Beginn der Leistung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden kann.

Mir ist ferner bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag mit vollständiger Vertragserfüllung erlöschen kann, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ich zuvor entsprechend zugestimmt und meine Kenntnis bestätigt habe.

Ort / Datum ____________________________________________________________
Unterschrift Auftraggeber ____________________________________________________________

 

D. Abnahmeprotokoll

Auftraggeber ____________________________________________________________
Objekt / Anschrift ____________________________________________________________
Auftragsnummer ____________________________________________________________
Ausführungszeitraum ____________________________________________________________
Abnahmedatum ____________________________________________________________

Ausgeführte Leistung

________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________

Abnahmeerklärung

☐ Die Leistung wird ohne erkennbare Beanstandungen abgenommen.

☐ Die Leistung wird mit folgenden Beanstandungen / Restarbeiten abgenommen:

________________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________

Vereinbarter Termin für Restarbeiten / Prüfung: __________________________________________

Dokumentation

☐ Oberfläche / Belag gemeinsam besichtigt ☐ Anschlüsse besichtigt ☐ Pflegehinweise übergeben

Ort / Datum ____________________________________________________________
Unterschrift Auftraggeber ____________________________________________________________
Unterschrift BR-Steinteppiche ____________________________________________________________

 

E. Standard-Leistungsbeschreibung – Balkon / Terrasse / Loggia

Sanierung und Beschichtung einer vorhandenen Oberfläche mit Marmor-Steinteppich

Auf dem vorhandenen und für die Beschichtung geeigneten Bestandsbelag wird ein mehrschichtiges BR-Oberflächensystem mit Grundierung, vliesarmierter PU-Systemschicht und Marmor-Steinteppich hergestellt. Die PU-Systemschicht dient innerhalb des angebotenen Oberflächenaufbaus insbesondere dem Schutz des vorhandenen Untergrundes sowie der Ableitung bzw. Abweisung von auf der Oberfläche anfallendem Wasser.

Gegenstand dieser Leistung ist nicht die Herstellung oder Erneuerung der konstruktiven Bauwerksabdichtung nach DIN 18531. Eine gegebenenfalls im vorhandenen Bauteilaufbau vorhandene Bauwerksabdichtung wird im Rahmen der Oberflächensanierung weder freigelegt noch erneuert. Die Arbeiten erfolgen auf dem vorhandenen Bestandsaufbau; Voraussetzung ist ein ausreichend fester, tragfähiger und geeigneter Untergrund.

Arbeitsumfang

Anschleifen des vorhandenen Bestandsbelags

Reinigung der gesamten zu beschichtenden Oberfläche

Aufbringen der systemzugehörigen Grundierung

Montage der vereinbarten Tropfbleche mit integrierter Abtropfkante

Herstellung einer vollflächigen, vliesarmierten PU-Systemschicht als Bestandteil des Oberflächensystems

Montage der Profilabschlussleisten

Herstellung der Wand-/Sockelanschlüsse: Hochführung der vliesarmierten PU-Systembeschichtung in der vereinbarten Höhe als Bestandteil des Oberflächensystems; keine Herstellung eines Abdichtungsanschlusses nach DIN 18531-5

Vollflächiges Aufbringen des Marmor-Steinteppichs als Ober-/Nutzbelag

Farbe nach Wahl / __________________________
Fläche ________ m²
Tropfbleche 40 / 60 / 80 / 100 mm | ______ lfd. m
Sockel / Wandanschluss ______ lfd. m | vereinbarte Höhe: ______ cm

Optionale DIN-Abdichtungsvariante – nur bei ausdrücklicher Vereinbarung

Soll im Einzelfall ausdrücklich eine Bauwerksabdichtung nach DIN 18531-5 geschuldet werden, ist dies im Angebot gesondert und eindeutig zu bezeichnen. Die Anschlussausführung und Anschlusshöhen sind dann objektbezogen nach den anwendbaren technischen Anforderungen und der vereinbarten Systemausführung festzulegen. Diese Variante darf nicht lediglich durch Umbenennung einer Oberflächenbeschichtung verwendet werden.

F. Standard-Leistungsbeschreibung – Treppensanierung

Sanierung einer vorhandenen Treppenanlage mit Marmor-Steinteppich

Auf der vorhandenen, tragfähigen Treppenanlage wird ein mehrschichtiges BR-Oberflächensystem aus Grundierung, vliesarmierter PU-Systemschicht und Marmor-Steinteppich hergestellt. Die PU-Systemschicht dient dem Oberflächenschutz sowie der Ableitung bzw. Abweisung von Oberflächenwasser.

Die Leistung stellt keine Herstellung oder Erneuerung einer Bauwerksabdichtung nach DIN 18531 dar. Eine gegebenenfalls im Bestandsaufbau vorhandene Bauwerksabdichtung wird nicht freigelegt oder erneuert.

Arbeitsumfang

Anschleifen und Reinigen der Treppenflächen

Aufbringen der systemzugehörigen Grundierung

Herstellung der vollflächigen vliesarmierten PU-Systemschicht auf den vereinbarten Flächen

Montage der vereinbarten Kanten- und Abschlussprofile

Anarbeiten der PU-Systembeschichtung an Wand-, Sockel- und Anschlussbereiche als Bestandteil des Oberflächensystems

Aufbringen des Marmor-Steinteppichs auf Trittstufen, Setzstufen und Podeste

Farbe nach Wahl / __________________________
Stufen ______ Stück
Podest ______ m²
Profile ______ lfd. m
Sockel / Anschlüsse ______ lfd. m

 

G. Interner Anwendungshinweis für BR-Steinteppiche

Dieser Abschnitt ist nicht für die Aushändigung als Vertragsklausel gedacht, sondern als interne Checkliste vor Angebotsversand.

Im Angebot eindeutig auswählen: Oberflächensanierung ODER ausdrücklich vereinbarte Bauwerksabdichtung. Die Begriffe nicht vermischen.

Bei Oberflächensanierung nicht pauschal „Abdichtung nach DIN 18531-5“ oder „DIN-gerechte Abdichtung“ zusagen.

Bei Bestandsarbeiten vorhandenes Gefälle, sichtbaren Untergrund und vereinbarte Anschlussbereiche dokumentieren; Fotos vor Arbeitsbeginn sichern.

Bei Wand-/Sockelanschlüssen die tatsächlich vereinbarte Höhe im Angebot eintragen. Eine 12-cm-Ausführung nicht als DIN-18531-konform bezeichnen, wenn die Leistung als reine Oberflächensanierung angeboten wird.

Wenn eine echte Bauwerksabdichtung nach DIN 18531 angeboten werden soll, vor Verwendung dieses Vertragsbausteins handwerksrechtliche Berechtigung, Systemzulassung/ETA und technische Detailausführung gesondert prüfen lassen.

Bei Verbraucherverträgen prüfen, wo und wie der Vertrag geschlossen wurde. Widerrufsbelehrung und ggf. Erklärung zum vorzeitigen Beginn separat aushändigen und dokumentieren.

Keine pauschale „5 Jahre Garantie“ versprechen, wenn lediglich die gesetzlichen Mängelrechte gemeint sind.

Zusatzleistungen und nicht erkennbare Bestandsprobleme vor kostenpflichtiger Ausführung schriftlich oder in Textform freigeben lassen.

Prüfpunkte für den Rechtsanwalt

AGB-Inhaltskontrolle gegenüber Verbrauchern (§§ 305 ff. BGB)

Einordnung der typischen Verträge: Werkvertrag / Bauvertrag / ggf. Verbraucherbauvertrag

Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular für eure konkreten Vertriebswege

Formulierung und Wirksamkeit von Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Kündigung und eventuellen Stornokosten

Abnahme, Mängelrechte und Verjährung

Haftung für Bestandsuntergründe und verdeckte Mängel

Handwerksrechtliche Abgrenzung eurer Oberflächensysteme gegenüber zulassungspflichtigen Abdichtungsarbeiten

Technische Abgrenzung DIN 18531 / Oberflächensystem sowie Verwendung von EAD/ETA-Angaben

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